Wohnung auf Zeit untervermieten – die wichtigsten Schritte

Die Welt ist dank des Internets global vernetzt und wer digital arbeitet, kann das von (fast) überall. Da bietet es sich förmlich an, einfach mal die Heimat zu verlassen und für eine bestimmte Zeit ins Ausland zu gehen. Die große Frage dabei ist: Was passiert mit der heimischen Wohnung? Kündigen und dann nach einem halben Jahr etwas Neues suchen? Das ist keine gute Option, insbesondere im Hinblick auf den derzeitigen Wohnungsmarkt. Eine zeitweilige Untervermietung kann die Lösung sein, allerdings gibt es dabei einige Schritte zu beachten.

Das eigene Mobiliar sicher zwischenlagern

Die Einlagerung der Möbel entfällt, wenn die Wohnung möbliert vermietet wird. Anders sieht es aber mit persönlichen Gegenständen und Bekleidung aus, die nicht in der Wohnung verbleiben sollten. Haben Freunde und Familie nicht genug Platz zum Unterstellen, bietet sich ein Lagerraum an. Professionelle Vermieter stellen Lagerhallen in Wunschgröße zur Verfügung, hier können Sie mehr erfahren. Der Vorteil einer Einlagerung besteht darin, dass die Lagerhalle nach Bedarf gemietet werden kann. Es passiert hier nicht plötzlich, dass die Freunde die Koffer loswerden müssen und dann Not am Manne ist. Mit einem ordentlichen Mietverhältnis ist durch die Lagerhalle für Sicherheit gesorgt.

Wenn die große weite Welt ruft, hier New York (Foto von Craig Adderley / Pexels)
Wenn die große weite Welt ruft, hier New York (Foto von Craig Adderley / Pexels)

Vermieter informieren und Ärger vermeiden

Um die eigene Wohnung unterzuvermieten, müssen Hauptmieter ihren Vermieter informieren. Kommt es zu Streitigkeiten, muss der Mieter nachweisen, dass der Vermieter zugestimmt hat. Es gibt Ausnahmen, wann diese Schritte nicht nötig sind. Halten sich Eltern, Ehepartner oder eigene Kinder für einen bestimmten Zeitraum in der Wohnung aus, ist keine Genehmigung nötig. Bei Geschwistern, dem Lebensgefährten oder anderen Verwandten sieht es anders aus, eine Benachrichtigung des Vermieters ist Pflicht.

Darf jeder Mieter seine Wohnung untervermieten?

Theoretisch ist es in Deutschland nicht problematisch, die eigene Wohnung für eine Zeit unterzuvermieten, sofern keine bedeutsamen Einwände des Vermieters dagegen stehen. Wurde keine Genehmigung eingeholt, kann der Vermieter auf direkte Auflösung des Untermietverhältnisses bestehen. Daher ist es wichtig, beim Gang ins Ausland oder bei einem sonstigen Verlassen der Wohnung rechtzeitig an die Absprache mit dem Vermieter zu denken.

Nicht ohne Vertrag für Sicherheit auf beiden Seiten

Selbst wenn ein guter Freund für die Zeit der Abwesenheit ins eigene Zuhause einzieht, ist ein Untermietvertrag Pflicht. Hier müssen nicht nur Dauer der Vermietung, sondern auch Kündigungsfrist und genaue Kosten niedergeschrieben werden. Ebenso wichtig ist es, vom Untermieter eine Kaution zu verlassen. Sollte es zu Zahlungsausfällen oder Schäden in der Wohnung kommen, dient dieses Geld der Absicherung. Nach Ablauf des Untermietverhältnisses wird die Kaution bei Nichtnutzung zurückerstattet.

Tipp: Zu den wichtigen Dokumenten gehört außerdem ein Übergabeprotokoll. Es dient dazu, den Status Quo der Wohnung festzulegen und auch vorhandene Einrichtungsgegenstände festzuhalten. Auf diese Weise ist es möglich zu verhindern, dass es beim Auszug des Untermieters zu Streitigkeiten kommt. Ist beispielsweise das Gefrierfach defekt, wird es so eingetragen und Ärger lässt sich umgehen.

Miethöhe ist eine eigene Ermessenssache

Wie hoch die Miete ausfällt, ist Entscheidungssache des Hauptmieters. Sie darf geringer, identisch oder höher sein als die Miete, die vom Hauptmieter an den Vermieter überwiesen wird. Es besteht keine Informationspflicht, der Mieter selbst zahlt weiterhin die gewohnte Summe an den Vermieter.

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