Seit dem Sommer 2019 sind sie auch auf deutschen Straßen zu sehen – Elektro-Tretroller, kurz E-Scooter. Besonders in Großstädten wie Berlin sind sie zu Tausenden unterwegs und können sogar gemietet werden. Doch so frei der Umgang mit ihnen auch ist: Es fallen Kosten an und es gelten Regeln. Welche das sind? Wir klären auf:
E-Scooter – welche Kosten fallen an?
Wie bei allen Kraftfahrzeugen gibt es auch bei E-Scootern große Qualitätsunterschiede. Wer sich solch ein Kleinstfahrzeug zulegen will, sollte also genauer hinschauen. Die billigsten Scooter bekommt man zwar schon ab 400 Euro, ob diese allerdings einem Dauereinsatz zum Beispiel auf den Straßen Berlins standhalten, ist fraglich. Wer ein gutes Modell haben möchte, sollte mit rund 1.000 Euro rechnen. Natürlich darf es auch gern eine hochwertige Premium-Ausführung sein. Dafür jedoch werden oft 2.000 Euro und mehr fällig. Zusätzlich zum Kaufpreis fallen laufende Ausgaben an. Den größten Anteil dürften die Stromladekosten ausmachen. Pro 100 Kilometer muss der Besitzer je nach Fahrweise, dabei mit etwa 1 Kilowattstunde rechnen. Außerdem wird nach 500 bis 1.500 Ladezyklen ein neuer Akku für rund 250 Euro gebraucht. Dazu kommt pro Jahr eine Versicherungsprämie von 40 bis 80 Euro.
Wer ist zum Führen eines E-Scooters berechtigt?
Die gute Nachricht für alle, die keinen Führerschein haben: Da der E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeug einzuordnen ist, darf man ihn berechtigungsfrei fahren. Allerdings gilt das nur für Personen ab 14 Jahren. Für Kinder unter diesem Alter ist der E-Scooter tabu. Das führerscheinfreie Fahren ist möglich, weil der Roller auf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde begrenzt ist. Führerscheininhaber müssen sich trotzdem im Klaren sein, dass sie auch bei mit dem Roller begangenen schweren Verkehrsverstößen ihren Führerschein riskieren.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
Beim Erwerb eines Elektro-Tretrollers sollte der Kunde darauf achten, ein auf deutschen Straßen zugelassenes Fabrikat zu kaufen. Ansonsten darf er sich mit dem Roller nur innerhalb eines Privatgeländes bewegen. Eine gute Option sind hierbei die E-Scooter mit Straßenzulassung von Streetbooster. In diesem Shop bekommt der Kunde ein Modell, das er überall nutzen kann. Gestattet ist ihm dabei das Fahren auf Radwegen, Radfahrstreifen sowie auf Fahrradstraßen. Fehlen diese, darf er auf die Fahrbahn ausweichen. Insbesondere die Berliner haben damit immer wieder Probleme. Gerade hier sind überdurchschnittlich viele Leihroller unterwegs. Oft blockieren sie die Fußwege, Zufahrten und stören den allgemeinen Verkehr. Seit September 2022 hat die Berliner Stadtverwaltung deshalb strengere Regeln für das Sharing von E-Scootern beschlossen.
E-Scooter fahren ja – aber bitte nur eine Person
E-Scooter sind grundsätzlich nur zugelassen für eine Person. Das gilt ebenso für die Mitnahme von Kindern. Insbesondere Mütter (oder Väter) sollten in diesem Zusammenhang beachten, dass auch an Brust oder Rücken geschnallte Babys verboten sind. Dafür braucht der Fahrer wie beim Rad keinen Helm zu tragen. Nichtsdestotrotz fährt man aber sicherer mit als ohne!
Auch auf E-Scootern gilt – Hände weg vom Alkohol
Vorsicht an alle, die gern ein Gläschen trinken: Die Fahrt mit dem E-Scooter nach einem Gaststättenbesuch beziehungsweise einer Feier ist bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille gesetzeswidrig! Wird der Rollerfahrer erwischt, drohen ihm bis 1,09 Promille ein Bußgeld und ab 1,1 Promille ein Strafverfahren. Deshalb lieber das Teil unter den Arm klemmen und mit Bus und Bahn fahren. Im zusammengeklappten Zustand nehmen die meisten Verkehrsbetriebe den Roller kostenfrei mit.
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