Es ist kein Geheimnis, dass der Berliner Wohnungsmarkt angespannt ist. Es herrscht Wohnungsknappheit, und die Mieten steigen weiterhin. Massenbesichtigungen sind Normalität. Laut einer Auswertung des Online-Wohnungsportals ImmobilienScout24 wollten 836 Wohnungssuchende eine 54 Quadratmeter große Zweizimmerwohnung in Neukölln für 471 Euro kalt – bei einem Preis von 8,80 Euro pro Quadratmeter. Diese Auswertung macht in Zahlen noch mal deutlicher, wie umkämpft der Markt für bezahlbaren Wohnraum innerhalb des Rings ist. Wer den Berliner Wohnungsmarkt satt hat und offen für neue Wohnmodelle ist, sollte sich die folgenden Alternativen genauer anschauen.
Generationsübergreifendes Wohnen
Das generationsübergreifende Wohnen blickt auf eine lange Tradition zurück. Schließlich war es vor vielen Jahren ganz normal, dass Großeltern, Eltern und Kinder im selben Haus wohnen und sich gegenseitig unterstützen. So kann die ältere Generation beispielsweise regelmäßig auf die Enkel aufpassen, während die jüngere körperlich anstrengendere Aufgaben im Haushalt übernimmt oder sich um den Großeinkauf kümmert. Außerdem fällt die Miete günstiger aus, und es muss sich niemand einsam fühlen.
Wichtig für ein harmonisches Zusammenleben beim generationsübergreifenden Wohnen ist, dass es klare Regeln gibt und jeder seinen privaten Rückzugsort hat. Auch die Finanzen sollten geregelt sein. Es ist sinnvoll, ein Gemeinschaftskonto einzurichten, von dem aus alle gemeinsamen Fixkosten wie Miete, Nebenkosten und Internet bezahlt werden.
Leben mehrere Generationen in einem Haus oder einer Eigentumswohnung, stellt sich auch die Frage, ob es sinnvoll wäre, ein Wohnrecht auszusprechen. Wenn zum Beispiel die Eltern die Eigentürmer des Hauses sind, haben sie die Möglichkeit, auch schon zu Lebzeiten die Immobilie auf ihr erwachsenes Kind zu überschreiben und sich von ihm ein lebenslanges Wohnrecht zusichern zu lassen. Dieses ist allerdings mit bestimmten Rechten und Pflichten verknüpft. So ist beispielsweise geregelt, ob das lebenslange Wohnrecht auch ohne Grundbucheintrag gilt und ob man das lebenslange Wohnrecht auch wieder entziehen kann.
Wohnen auf kleiner Fläche
Ein Wohntrend, der sich vor allem im Zuge des Minimalismus- und Nachhaltigkeitsgedankens in den letzten Jahren etabliert hat, ist der des Tiny Houses – zu Deutsch: Minihaus. Die kleinen Häuser messen zwischen 10 und 55 Quadratmetern, sind meist mit einem Satteldach ausgestattet und in manchen Fällen sogar mobil, da sie auf Rädern montiert werden. Alles, was man für den Alltag benötigt, hat in ihnen Platz: Kochnische, Kleiderschrank, Bett, Badezimmer und Esstisch. Der Trend zum Minihaus hat sich in Deutschland aufgrund von komplizierten Bauvorschriften, Genehmigungspflichten und Straßenverkehrsordnungen noch nicht so verbreitet wie in anderen Teilen Europas. Klaus Toczek, der Architekt des ersten Tiny House in Deutschland, hat sich davon nicht abschrecken lassen, und auch in Berlin baut mancher sein kleines Eigenheim auf einem alten Bootsanhänger.
Das schwimmende Haus
Ebenfalls ungewöhnlich und auf einer kleinen Fläche lebt es sich auf der Spree: auf einem Hausboot. Obwohl Berlin über 60 Quadratkilometer Gewässer verfügt, gibt es nur wenige Hausboote. Wer sich für ein Leben auf dem schwimmenden Boot entscheidet, sollte wissen, dass es nicht so romantisch ist, wie es scheint. Häufig stehen Reparaturen an, außerdem darf man Stellplatzmiete, Werftgebühren, Versicherungen und hohe Heizkosten nicht unterschätzen. Wer in Berlin auf einem Hausboot leben möchte, muss mindestens 18 Jahre alt und in guter geistiger sowie körperlicher Verfassung sein.
Einige coole Ideen, aber man muss schon ein bisschen mutig sein. Ich ziehe bald nach Berlin und bin noch auf Wohnungssuche. Hab allerdings ein Kompetentes Maklerbüro gefunden. Aber ich werde sie mal ansprechen auf oben genannte Möglichkeiten. Hat ja definitiv was und wäre etwas besonderes… LG Julia