Mit dem Begriff Expats sind Menschen gemeint, die außerhalb ihres ursprünglichen Heimatlandes leben und arbeiten. Nach den USA ist Deutschland eines der häufigsten Zielländer für alle, die im Ausland arbeiten möchten. Welche deutsche Stadt könnte für dieses Vorhaben geeigneter sein als Berlin? Die Gründe für den Auslandsaufenthalt sind dabei ebenso vielfältig wie die Expats selbst. Sie reichen von einer vorübergehenden Entsendung an einen anderen Unternehmensstandort bis zu purer Abenteuerlust. Eines haben sie jedoch alle gemeinsam: Wer in Berlin Fuß fassen möchte, muss zunächst einige bürokratische Schritte bewältigen.
Welches Visum benötigen Expats in Berlin?
Das ist abhängig davon, welche Staatsangehörigkeit man besitzt. Am einfachsten ist die Aufnahme einer Tätigkeit für Expats, die EU-Bürger sind, einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) angehören oder eine schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen. Denn sie brauchen sich keine Gedanken um ein Visum machen und dürfen problemlos in Berlin arbeiten. Expatriates aus allen anderen Ländern müssen vor der Einreise bereits ein Visum beantragen. Eine Ausnahme bilden lediglich Länder wie Australien, die USA oder beispielsweise Japan. Personen aus diesen Ländern müssen sich erst nach der Einreise um eine Aufenthaltserlaubnis kümmern. Für nicht EU- oder EWR-Bürger kommen etwa das Arbeitsvisum, das Visum für eine freiberufliche Tätigkeit, das Visum zur Arbeitsplatzsuche oder ein Studierendenvisum infrage.
So geht man als Expat bei der Anmeldung vor
In ganz Deutschland gilt die sogenannte Meldepflicht. Wer also in Berlin eine Wohnung gefunden hat, muss sich spätestens zwei Wochen nach dem Umzug bei einem der Berliner Bürgerämter anmelden. Dazu vereinbart man online zunächst einen Termin. Zu diesem muss man dann einige Unterlagen mitbringen, hierzu zählen etwa der Personalausweis, die Geburtsurkunden der Kinder oder die Heiratsurkunde. Je nachdem, in welcher Sprache die Originale ausgestellt sind, kann eine beglaubigte Übersetzung dieser Urkunden nötig sein. Hat alles geklappt, erhält man anschließend eine Meldebescheinigung.
Was ist für eine Krankenversicherung zu tun?
Möchte man in Deutschland arbeiten, ist man auch als Expat dazu verpflichtet, krankenversichert zu sein. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Wer einen langfristigen Aufenthalt plant, kann sich problemlos bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Ist man weniger als fünf Jahre in Berlin, ist eine private Auslandskrankenversicherung eine Alternative. Hier gibt es auf Expatriate zugeschnittene Angebote. Übrigens: Als EU-Bürger kann zu Beginn des Aufenthalts auch eine europäische Krankenversicherungskarte ausreichen.
Wie bekommen Expatriate eine Arbeitsgenehmigung?
Um eine Arbeitsgenehmigung müssen sich nur Expats Gedanken machen, die keine Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Landes sowie der Schweiz sind. Für sie ist in Berlin das Landesamt für Einwanderung zuständig. Vorausgesetzt, man hat ein konkretes Jobangebot oder den Vertrag bereits unterschrieben, stellt man hier einen Antrag für die Beschäftigungserlaubnis. Zusätzlich benötigt man einen Nachweis über den Wohnsitz und über die Krankenversicherung. Nach etwas Wartezeit erhält man dann die Arbeitsgenehmigung. Wer für seinen Job auf ein Auto angewiesen ist, sollte zudem klären, ob der Führerschein ohne Weiteres in Berlin akzeptiert wird.
Expats müssen also je nach Staatsbürgerschaft auf mehr oder weniger viele Bestimmungen achten. Doch egal, woher man kommt, sind die bürokratischen Hürden erst einmal überwunden, kann man sich in Berlin auf einen spannenden neuen Lebensabschnitt freuen!