Unfallgutachten erstellen lassen

Laut der offiziellen Unfallstatistik der Berliner Polizei gab es in der deutschen Hauptstadt im Jahr 2022 insgesamt 130.160 registrierten Verkehrsunfälle. Viele der Beteiligten haben danach von einem Kfz-Sachverständigen ein Unfallgutachten erstellen lassen, um eine Übersicht über die entstandenen Schäden und die Schadenshöhe zu erhalten.

Autounfall (Symbolfoto von <a href="https://unsplash.com/@michaeljinphoto?utm_source=unsplash&utm_medium=referral&utm_content=creditCopyText">Michael Jin</a> auf <a href="https://unsplash.com/de/fotos/ipHlSSaC3vk?utm_source=unsplash&utm_medium=referral&utm_content=creditCopyText">Unsplash</a>)
Autounfall (Symbolfoto von Michael Jin auf Unsplash)

Wann ist ein Unfallgutachten erforderlich?

Ein detailliertes Unfallgutachten ist nicht bei jedem Unfall erforderlich. Handelt es sich lediglich um Bagatellschäden wie kleine Kratzer, die unter der gängigen Bagatellgrenze von 750 Euro liegen, sehen vielen Versicherungen von einem Sachverständigen an. Problematisch ist hierbei, dass Unfallbeteiligte die tatsächliche Schadenshöhe oft kaum abschätzen können.

Es mussten deshalb bereits verschiedene Gerichte (z. B. AG Wolfsburg, Az. 12 C 102/11, BGH Karlsruhe, Az. VI ZR 365/03, AG Leer, Az. 073 C 318/12) klären, ob in diesem Fall ein Unfallgutachten auf Kosten der Versicherung eingeholt werden darf. Im Zweifelsfall empfehlen Experten, als Ersteinschätzung einen Kostenvoranschlag von einer seriösen Kfz-Werkstatt einzuholen. Liegt die darin bezifferte Schadenshöhe bei 750 Euro oder mehr, sollte zusätzlich ein umfangreiches Kfz-Gutachten beauftragt werden.

Was beinhaltet ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten soll eine Übersicht über den Wert des Fahrzeugs und die entstandenen Schäden geben. Es enthält in der Regel die folgenden Punkte:

  • Einschätzung des Fahrzeugs – Das Gutachten enthält alle technischen Details sowie die Sonderausstattung des Fahrzeugs, um einen umfassenden Eindruck zu erhalten und um den Wert des Autos einschätzen zu können.
  • Auflistung der Schäden – Zudem werden sowohl die schon vor dem Unfall als auch die durch den Unfall entstandenen Schäden mit Fotos dokumentiert.
  • Einschätzung des Reparaturumfangs – Das Gutachten enthält alle nötigen Reparaturen. Zudem prognostiziert der Gutachter, wie lange die Reparatur etwa dauert. Die Reparaturdauer ist wichtig, weil oft der Anspruch auf einen Mietwagen besteht.
  • Wertminderung – Auch bei einer fachkundigen Reparatur aller Schäden kommt es durch einen Unfall oft zu einer dauerhaften Wertminderung. Der Gutachter schätzt deren Höhe.
  • Kostenkalkulation – Auf Basis der bisherigen Daten schätzt der Kfz-Sachverständige die Kosten der Reparatur ab. Zudem ermittelt er den Wiederbeschaffungswert des defekten Fahrzeugs.

Auf Basis des Unfallgutachtens kommt der Kfz-Sachverständige zu seiner Bewertung. Diese sagt aus, ob sich die Reparatur lohnt oder ob durch den Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden ist.

Wer beauftragt das Unfallgutachten bei einem Kfz-Sachverständigen?

Wer einen Gutachter beauftragen muss, hängt davon ab, ob der Unfall durch Fremd- oder Eigenverschulden verursacht wurde und ob das beschädigte Fahrzeug eine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung hat. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden ist die Sachlage eindeutig: Der Sachverständige wird von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung des Geschädigten beauftragt. Als Geschädigter hat man jedoch auch das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu engagieren.

Bei einem Unfall mit Fremdverschulden ist es immer ratsam, einen eigenen Sachverständigen hinzuzuziehen. Denn Versicherungen haben oft Kooperationsverträge mit bestimmten Gutachtern, die möglicherweise eher im Sinne der Versicherung entscheiden. Bei selbst verschuldeten Unfällen, Schäden durch höhere Gewalt oder Vandalismus ist eine Kaskoversicherung erforderlich, um überhaupt eine Regulierung durch die Versicherung zu erhalten. Diese kann bei Bedarf einen Gutachter beauftragen. Auch hier kann ein eigener, unabhängiger Gutachter engagiert werden, jedoch trägt man die Kosten selbst. Wenn es zu Unterschieden in beiden Gutachten kommt, wird ein Sachverständigenverfahren eingeleitet.

Wer muss das Unfallgutachten bezahlen?

Ein Unfallgutachten kann mehrere hundert Euro kosten. Wer dafür aufkommen muss, hängt in erster Linie von der Schuldfrage ab.

  • Wenn der Geschädigte keine Mitschuld an einem Unfall trägt, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers das Gutachten für das beschädigte Fahrzeug des Geschädigten.
  • Auch wenn der Geschädigte einen unabhängigen Gutachter beauftragt, um den Schaden nach einem Unfall zu dokumentieren, trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten.
  • Wenn der Geschädigte eine Mitschuld an dem Unfall trägt, muss er auch einen Teil der Kosten für das Gutachten übernehmen.
  • Falls ein Schaden am eigenen Fahrzeug gemeldet wird (z. B. durch Eigenverschulden oder höhere Gewalt) und die Kaskoversicherung ein Gutachten als notwendig erachtet, übernimmt sie die Kosten dafür.
  • Wenn man eigenmächtig einen Sachverständigen beauftragt, ohne dass dieser von der Versicherung gefordert ist oder um ein Gegengutachten zu erstellen, muss man selbst für die Kosten aufkommen.

Wie findet man einen Kfz-Gutachter für ein Unfallgutachten

Um einen qualifizierten Sachverständigen zu finden, kann man sich zunächst an anerkannte Prüfgesellschaften wie den TÜV, die Dekra, die GTÜ oder die KÜS wenden. Auch Industrie- und Handelskammern sowie Sachverstandgenvereinigungen wie die Schaden-Schnell-Hilfe (SSH) oder der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) können weiterhelfen. Es ist jedoch immer ratsam, sich ein Prüf-Zertifikat des Gutachters zeigen zu lassen, da die Bezeichnung „Sachverständiger“ in Deutschland nicht geschützt ist. So kann man sicherstellen, dass der Sachverständige über eine entsprechende Ausbildung und Fachkenntnisse verfügt.

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