Ihre Rechte bei Flugverspätungen/Flugausfällen

Bei einem Flugausfall oder Flugverspätung am Flughafen in Berlin gehen die Passagiere nicht leer aus, das ist jedenfalls sicher. Die europäischen Fluggastrechte-Verordnung sieht vor, dass Passagiere einen Flugausfall nicht einfach hinnehmen müssen. Doch damit die Fluggastrechte gelten, müssen bestimmte Voraussetzungen bestehen. Die Voraussetzungen betreffen jegliche Änderungen der Airline weniger als 14 Tage vor Abflug. Dabei ist es natürlich die Pflicht der Fluggesellschaft, Sie so schnell wie möglich über einen Flugausfall zu benachrichtigen und gleichzeitig einen passenden Ersatzflug ausfindig zu machen. Allerdings steht es Ihnen zudem frei, einen passablen Ersatzflug in Anspruch zu nehmen oder ganz auf den Flug zu verzichten.

Am Flughafen - oftmals mit Hektik gepaart (Foto: <a href="hhttps://www.shutterstock.com/de/g/06photo" target="_blank" rel="noopener">06photo</a> / <a href="http://www.shutterstock.com/editorial?cr=00&pl=edit-00">Shutterstock.com</a> )
Am Flughafen – oftmals mit Hektik gepaart (Foto: 06photo / Shutterstock.com )

Flug annulliert und was nun?

Sollte Ihr Flug annulliert worden sein, so ist es Ihnen überlassen, ob Sie den vollen Ticketpreis erstattet bekommen möchten oder zeitnah eine alternative Fluglinie in Anspruch nehmen möchten. Dabei steht auch die Förderung per Bahn zur Wahl oder ein zeitnaher Rückflug. Selbstverständlich im Rahmen der verfügbaren Plätze. Sie können rundum eine Entschädigung geltend machen, dieses gilt auch für Anschlussverbindungen, außer es handelt sich um außergewöhnliche Umstände. Auch wenn Ihr Flug um einige Stunden vorverlegt wurde, zählt diese Flugänderung als Annullierung. Den Rechtspruch legte der Bundesgerichtshof fest, an den sich jede Fluggesellschaft halten muss. Das bedeutet im genauen Sinne, dass eine Annullierung eine Ausgleichszahlung mit sich bringt.

Verspätete Flüge im Überblick

Bei einem verspäteten Flug gelten jedoch andere Rechte. Ab drei Stunden können Sie eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro bekommen. Sollte am selben Tag kein Ersatzflug mehr möglich sein, dann wird Ihnen die Unterkunft und das Transfer bezahlt. Unter drei Stunden sind die Bestimmungen zwar weniger umfassend, jedoch steht die Fluggesellschaft ebenso in der Pflicht, Sie mit Mahlzeiten zu versorgen und das Telefonieren, E-Mail sowie Faxe versenden zu ermöglichen.

Kontakt mit der Airline aufnehmen

Um die Rechte bei einer Flugannullierung oder Flugverspätung geltend machen zu können, so sollte direkt mit der Fluggesellschaft Kontakt aufgenommen werden. Ein Anschreiben mit den wesentlichen Fakten ist der erste Schritt. Sind Sie vor Ort am Flughafen, so können Sie auch direkt Kontakt mit der Airline aufnehmen. In der Regel verlaufen die Entschädigungszahlungen reibungslos. Weigert sich jedoch die Fluggesellschaft oder entstehen Missverständnisse, so kann die Schlichtungsstelle SÖP unabhängig vermitteln und zu einer Lösung kommen. Außerdem gibt es mit FlightRight einen Dienstleister, der sich für Sie und Ihre Rechte einsetzt. Sie können direkt auf der Webseite prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und um den Rest kümmern sich die FlightRight-Mitarbeiter.

Gilt für Flüge innerhalb Europa

Ein wesentlicher Faktor ist bei allen Entschädigungszahlungen das Land. Der Flug muss innerhalb Europa gestartet sein. Die Rechte gelten auch, wenn der Flug in einem EU-Mitgliedsstaat gelandet ist und die Fluggesellschaft den Sitz in Europa besitzt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der zeitlichen Länge der Verspätung und wird auch aufgrund der Länge der Flugstrecke berechnet. So stehen Ihnen zum Beispiel bei einer Flugstrecke von oder nach Berlin und bis 1.500 Kilometer 250 Euro Entschädigung zu. Bei einer Flugstrecke mit mehr als 1.500 Kilometer beträgt die Entschädigung 400 Euro. Bei Langstreckenflüge über 3.500 Kilometer werden in der Regel 600 Euro für die Fluggesellschaft fällig. Hat sich in diesem Zusammenhang die Flugzeit allerdings um höchstens vier Stunden verspätet, dann darf die Airline – im eigenen Ermessen – die Entschädigung um die Hälfte kürzen.

Gleiche Rechte und gleiche Pflichten

Die Fluggastrechte sind gesetzlich geregelt. Das heißt, dass sich jede Airline daran halten muss und ebenso ist auch die Höhe der Beträge festgesetzt. Deshalb verlaufen in dieser Hinsicht die Entschädigungszahlungen ohne Komplikationen. Die Sachlage muss ebenso nicht umfassend erklärt werden, da die einzelnen Fluggesellschaften die Flugannullierungen und Flugverspätungen explizit erörtern und dann zu einem Ergebnis kommen. Sollte Ihnen der Aufwand zu umständlich sein, mit der Airline Kontakt aufzunehmen und die Sachlage zu klären, dann können Sie Ihre Entschädigungszahlung auch an einen Anbieter für Sofortentschädigung verkaufen. Somit erhalten Sie Ihr Geld in der Regel ohne Wartezeit und mit einer besonders hohen Wahrscheinlichkeit. Dabei entstehen Ihnen außerdem keine Kosten und Sie bekommen das Geld vom Anbieter direkt ausbezahlt. Drauf zu achten ist, dass es sich um einen seriösen Anbieter für Sofortentschädigung handelt.

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One comment

  1. Finde die Entschädiungen teilweise lächerlich aber auch verständlich irgendwo !

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