Christo siegt.

Nicht zum ersten Mal gab es Ärger wegen der Verwendung von Fotos des 1995 verhüllten Reichstags. Denn, nicht alles, was sich fotografieren lässt, darf zu Geld gemacht werden.

Die Abbildung eines Kunstwerks, welches zwar im Rahmen der Panoramafreiheit fotografiert werden darf, aber nicht dauerhaft öffentlich installiert ist, darf nur mit Zustimmung (Lizenz) des Urhebers verwertet werden. Hierzu ein Spiegelartikel mit aktuellem Urteil zum verhüllten Reichstag.

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