Seit 2015 gilt in Berlin die Mietpreisbremse. Laut Gesetz sind damit überhöhte Mieten nicht erlaubt, was aber viele Vermieter systematisch ignorieren. Seit ein paar Jahren hilft das Legal-Tech Startup wenigermiete.de Mietern, ihre Rechte durchzusetzen. Wie das funktioniert und weitere wichtige Informationen zum Gesetz werden wir im Folgenden erklären.
Was für Mietverträge ab dem 31. Mai 2015 gilt
Du hast dich beim Besichtigungstermin mit Menschenmassen durch die Wohnung geschlängelt, Deine Unterlagen abgegeben und gebetet, dass endlich du diesmal Glück hast und den Zuschlag bekommst. Dein Gebet wurde erhört, der Mietvertrag kam, und nach der ersten Freude unterschreibst du mit knirschenden Zähnen die unglaublich hohe Mietvereinbarung.
Alles zu spät? Nein, trotzdem ist es nicht zu spät, um Deine Miete mit Hilfe der Mietpreisbremse zu senken. Sie ist die wirksamste Waffe, die Mieterinnen und Mieter gegen zu hohe Miete haben und für genau solche Fälle gedacht.
Voraussetzung für ihre Anwendung ist nur, dass der Mietvertrag ab dem 31. Mai 2015 abgeschlossen wurde, denn ab da gilt die Mietpreisbremse in Berlin. Sie besagt, dass die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die orientiert sich am Berliner Mietspiegel.
Wie man die Mietpreisbremse zieht oder eine Erhöhung abwehrt
Leider kann die tatsächliche Durchsetzung dieser Rechte zeitaufwändig und nervenzehrend werden. Es ist ein entscheidender Vorteil, die relevanten Gesetze zu kennen und die Einhaltung der Vorschriften mit professionellem Nachdruck einzufordern. Das Mieterportal wenigermiete.de hilft Mietern, ihr Recht auf eine angemessene Miete durchzusetzen. Das Kreuzberger Startup übernimmt alle Schritte und macht es auch für Menschen mit weniger Zeit oder ohne umfassendes Rechtswissen möglich, ihre Rechte durchzusetzen. Gibst du deine Mietdaten auf wenigermiete.de ein, bekommst du direkt Rückmeldung, ob du zu viel zahlst und was du mit der Mietpreisbremse sparen könntest. Wenn du das Mieterportal beauftragst, zahlest du nur dann eine Gebühr, wenn wenigermiete.de wirklich deine Miete senkt oder eine Erhöhung abwendet. Anderen falls kostet der Service nichts.
Es ist also in jedem Fall ratsam, seine Miete prüfen zu lassen und gegebenenfalls die Mietpreisbremse zu ziehen oder eine Erhöhung abzuwehren. Dabei helfen Sie auch anderen Mietern. Da der Mietspiegel, auf dem die erlaubte Höchstmiete basiert, sich aus den Mieten der Vorjahre errechnet, hilfst du mit, auch für die kommenden Jahre den Anstieg der Mieten abzubremsen.
Was für Mietverträge vor dem 31. Mai 2015 gilt
Auch Mieterinnen und Mieter, die ihren Vertrag vor der Einführung der Mietpreisbremse abgeschlossen haben, stehen nicht ohne Rechte da. Der Vermieter kann die Miete nicht einfach nach Belieben erhöhen: innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent. Und auch nicht über den Mietspiegel hinaus. Das heißt: Wenn Sie schon mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete zahlen, ist eine Mieterhöhung nicht rechtens. Die Mietrechtler von wenigermiete.de unterstützen Mieter auch hierbei bei der Rechtsdurchsetzung.
Die Frage ist halt immer ob man bereit ist im Dauerstreit mit seinem Vermieter zu stehen. Dass man dann einfach mal die Kündigung aus anderen Gründen erhält, auch wenn man im Recht ist, ist dann eine belastende Situation