Gut zu Wissen: Markenanmeldung und Markenschutz

Was sind eigentlich Marken? Marken stellen die Bezeichnung von angebotenen Dienstleistungen oder Waren dar und können aus Wörtern, Buchstaben, Farben, Zahlen, Abbildungen, akustischen Signalen oder einer Kombination bestehen. Marken können demnach als registrierte Zeichen betitelt werden und unterscheiden sich in:

  • Wortmarken
  • Bildmarken
  • Wort-/Bildmarken
  • Dreidimensionale Marken
  • Farbmarken
  • Hörmarken
Symbolbild für ein bekannte Marke/Erfindung (Flickr by Peter Rosbjerg)
Symbolbild für ein bekannte Marke/Erfindung (Flickr by Peter Rosbjerg)

Wie schützt man eine Marke?

Stellen Sie sich nun vor, dass morgen in Berlin ein Schnellimbiss eröffnet. Dieser nennt sich „McDonalds“ und verwendet nicht nur das gleiche Logo, sondern auch die gleichen Farben wie der Fast-Food-Riese. Sein Ziel ist klar: Kundgewinnung der einfachen Art und die Ausnutzung des Bekanntheitsgrads des US-amerikanischen Konzerns. Nun wird die Bedeutung des richtigen Markenschutzes klar, denn genau an dieser Stelle greift er.

Der Grundsatz des geistigen Eigentums macht es möglich, dass McDonalds seine Marke schützen und andere Personen von der widerrechtlichen Nutzung dieser abhalten kann. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen, welches die Marke unerlaubt benutzt, strafrechtlich verfolgt werden kann. Dies kann in Form einer Unterlassungsklage und dem Anspruch auf Schadenersatz geschehen. Die Exklusivität Ihrer Produkte und die klare Abgrenzung zum Wettbewerb kann nur durch den richtigen Schutz sichergestellt werden. Wenn Sie Unterstützung für das richtige Markenmanagement suchen, können Sie sich genauer über geeignete Software von Unternehmen, wie Anaqua, informieren und Fachanwälte zurate ziehen.

Wie meldet man eine Marke an?

Die Anmeldung einer Marke erfolgt in Zusammenarbeit mit dem DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) und kostet 290 bzw. 300 Euro (inklusive der Klassengebühr für bis zu drei Klassen). Um Ihre Marke anzumelden, müssen Sie diese wiedergeben, einen konkreten Anmeldernamen nennen und bestimmen, für welche Produkte Sie sie benutzen wollen (Verzeichnis der Waren- und Dienstleistungsklassen). Da beim Anmeldeverfahren nicht geprüft wird, ob Ihre Marke bereits in ähnlicher oder identischer Form existiert, ist eine tiefgründige Recherche unabdingbar. Außerdem muss das Zeichen als solches schutzfähig sein, was der Fall ist, wenn es sich eignet, bestimmte Dienstleistungen oder Waren zu unterscheiden.

Die Anmeldung kann online, per Papierform oder online mit Signatur (DPMAdirekt) erfolgen. Das Verfahren kann bis zu vier Monate beanspruchen und der entstehende Schutz wirkt für 10 Jahre. Dieser kann beliebig oft, unter Zahlung erneuter Gebühren in Höhe von 750 Euro (für bis zu drei Klassen), verlängert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DPMA.

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