Wissenswertes zu Patenten und Marken

Nicht nur in der Technologie-Welt, machen Patente von sich reden, siehe Apple vs. Google, auch im Alltag sind Patente/Marken überall anzutreffen wie zum Beispiel bei hochwertigen Fernsehern, Waschmaschinen oder im renommierten Sportartikelbereich. Sogar das weltberühmte Ampelmännchen, gern gesehen bei Einheimischen und Touristen, ist als Wort- und Bildmarke geschützt. Alles Wissenswerte zum Patentschutz haben wir in den nächsten Abschnitten sachlich aufbereitet.

Symbolfoto: Brandenburger Tor - ein weltbekannte Berliner "Marke"
Symbolfoto: Brandenburger Tor – eine weltbekannte Berliner „Marke“

Innovative Erfindungen und die Sicherung von Markenlabel werden durch die Vergabe eines Patents behördlich geschützt. Der staatliche Schutz umfasst das geprüfte und befristete Schutzrecht (maximal 20 Jahre) für technische Entwicklungen und wird auf Antrag vom Deutschen Patentamt in München erteilt. Durch die Vergabe Schutzbereiches für das Patent wird dem Inhaber eine so genannte Monopolstellung zugesichert, so dass dieser alleine die gesamten Rechte an seiner patentierten Erfindung besitzt. Verstöße gegen das Patentrecht werden teils mit hohen Bußgeldern belegt.

„Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind“.
Quelle: §§ 1,3 Patentgesetz – PatG

Die Voraussetzungen zur Anmeldung eines Patents sind klar definiert:

  • Die Erfindung muss neu sein und darf nicht zum aktuellen Stand der Technik zählen
  • Fachlich kompetente Personen dürfen nicht ohne Weiteres auf die Lösung des gleichen Problems (der Erfindung) kommen
  • Die gewerbliche Anwendbarkeit ist sicherzustellen

Die Inanspruchnahme von Patentanwälten ist sinnvoll

Grundsätzlich steht es jedem, der eine innovative Erfindung entsprechend durch ein Patent rechtlich schützen möchte, dieses persönlich anzumelden. Es ist nicht verpflichtend, einen Patentanwalt hinzuzuziehen. Aufgrund der Komplexität des Patentrechtsverfahren sowie der Besonderheiten der rechtlichen Grundsätze erscheint es in diesem Zusammenhang durchaus sinnvoll, die Dienste eines professionellen und kompetenten Patentanwalts in Anspruch zu nehmen. In jeder deutschen Großstadt, so auch in Berlin, finden sich dort erfahrene Dienstleister, wie beispielsweise Humboldt-Patent, die sämtliche administrativen Aufgaben bis hin zur endgültigen Abwicklung übernehmen. Der Patentanwalt in Berlin schützt die Antragsteller beispielsweise vor gravierenden Fehlern beim Anmeldungsverfahren, die im Nachgang kaum noch zu korrigieren sind. Darüber hinaus sollten erfahrende Dienstleister weitere Unterstützungen in ihrem Portfolio führen wie zum Beispiel

  • Anmeldung der Patente und Marken
  • Übernahme der Verwaltung der Patente
  • Hohes Maß an Service und Support (Betreuung während des gesamten Patent Anmeldungsprozesses)
  • Langjährige Erfahrung der Patentanwälte
  • Optimale Bewertung der geplanten Patent Anmeldungen (Prüfung auf mögliche Patents – und Schutzrechtsrechtverletzungen)
  • Durchsetzung von Schutzrechten, Übernahme von Recherchen

Personen (Unternehmen), die im nicht Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, sind hingegen verpflichtet, einen Patentanwalt mit der Wahrnehmungen ihrer Interessen zu beauftragen.

Patentanwälte sollten darüber hinaus berechtigt sein, die Antragsteller beim Deutschen Patent – und Markenamt (DPMA), beim Europäischen Patentamt sowie bei deutschen und europäischen Gerichten zu vertreten.

Patent Recherche durch Patentanwälte

Um sicherzustellen, dass eine Patentanmeldung auch erfolgreich verläuft, ist es erforderlich, eine sorgfältige Patentrecherche idealerweise von einem kompetenten Patentanwalt vornehmen zu lassen. Die Erfindung oder Entwicklung des vorgestellten Produkts oder der entsprechenden Erfindung wird von diesen dahingehend vorgenommen. Insbesondere erfolgt eine abschließende Klärung, ob diese „Neuheit“ tatsächlich gegeben ist.

„Hierunter versteht man die gezielte Auswertung der Patentliteratur (die Gesamtheit der offen gelegten Patentanmeldungen und -schriften in Datenbanken oder in gedruckter Form sowie Gebrauchsmusterdokumente), um Antworten auf bestimmte Fragen zu erhalten. Die wichtigsten Fragen, die mit einer Patentrecherche beantwortet werden können, sind“:

  • Für welche Erfindungen auf einem bestimmten Gebiet besteht zurzeit patentrechtlicher Schutz?
  • Wie ist der generelle Stand der Technik auf einem bestimmten Gebiet?
  • Welche Entwicklungstrends sind auf einem bestimmten Gebiet der Technik zu verzeichnen?

Weitere Informationen zu dem Thema sind unter patentserver.de zu finden.

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  1. Grundsätzlich sind die wichtigsten Infos niedergeschrieben – ich würde aber noch einen Nachtrag zu Geschmacksmustern schreiben, damit du auch diesen Bereich abgedeckt hast. Prominentestes Beispiel ist der Geschmacksmusterstreit zwischen Apple und Samsung. Da wollte Apple den Verkauf von Samsung Tablets verbieten lassen, wegen angeblichen Geschmacksmusterverletzungen.

  2. Das ist dann keine Geschmacksmusterverletzung, sondern eine
    „GeschmacksloseIchBinSchlechterAlsDu“
    Sollen etwa die Tabletts alle rund sein, nur weil Apple einen quadradischen raus bringt?
    Apple hat viel an seinem Image verloren durch diesen unnötigen Streit.

    Anstatt mit Inovationen aufzustocken, versucht man mit Gewalt andere niederzustrecken.

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